Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der W. Heinrich Prym GmbH & Co. KG

 

1.         Geltungsbereich / (Allgemein)

1.1       Die nach stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für                

sämtliche von W. Heinrich Prym GmbH & Co. KG mit Kaufleuten oder gewerblichen Kunden abgeschlossenen Kauf-, Werk- und Lieferungsverträge. Sie gelten durch Bestellung unserer Waren oder Annahme der Lieferung als verbindlich anerkannt.

1.2      Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich

anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3       Auf die Geschäftsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Mit Ausnahme des UN - Kaufrechts.

 

1.4       Unsere  AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

2.      Angebot

2.1       Unsere Angebote sind freibleibend und können von uns daher jederzeit vor oder 2 Werktage nach Zugang der Annahme des Bestellers widerrufen werden.

2.2       Unsere Angebote beziehen sich stets auf Lieferung ab Werk, falls nichts anderes vereinbart wird.

2.3       Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

            Bestimmte Beschaffenheit der Ware wird von uns nur geschuldet, wenn diese vom Kunden gewünschten Eigenschaften und Spezifikationen schriftlich vereinbart sind. Maßgeblich und verbindlich ist unsere Auftragsbestätigung.

 

3.      Auftragsannahme:

3.1       Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bestellung durch uns schriftlich bestätigt wurde.

3.2       Nachträgliche Änderungen der Bestellung, verursacht durch den Auftraggeber, ändern die dadurch beeinflussten Vertragskonditionen.

 

4.      Preise

4.1       Die Preise für unsere Waren sind in Euro angegeben. Es handelt sich um Nettopreise, die sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen.

4.2       Unsere Preise gelten ab Werk. Sie schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherungen und sonstige Versand- und Nebenkosten nicht ein, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.3       Bei Kleinaufträgen (Auftragswert  unter € 150,00 ausschließlich Skonto und Mehrwertsteuer) erheben wir einen Bearbeitungszuschlag von € 15,00.

4.4       Unseren Preisen liegen die z. Zt. des Kaufes gültigen Gestehungskosten zu Grunde. Erhöhen sich diese, so sind wir berechtigt, eine Anpassung unserer Preise vorzunehmen. Der Besteller erhält hiervon Nachricht.

 

5.      Lieferung und Versand

5.1       Der Versand unserer Waren erfolgt nach unserer Wahl.

5.2       Mit Verlassen des Werkes geht die Gefahr für die Ware auf den Kunden über. Für während des Transportes eintretende Schäden sind wir nicht verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

5.3       Soweit nicht abweichend vereinbart, sind wir berechtigt, Über- oder Unterlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen. Abgerechnet werden die tatsächlich gelieferten Mengen.

5.4       Gewichts- und Maßangaben für den Versand sind nur annähernd.

 

6.      Lieferzeit

6.1       Von uns angegebene Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung festgelegt sind. Als Lieferzeit gilt der in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin.

6.2       Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder bei Abholung durch den Besteller unsere Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.

6.3       Wir kommen mit der Lieferung von Waren erst dann in Verzug, wenn der Kunde erfolglos eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.

6.5       Sind wir in der Erfüllung unserer Verpflichtung nach Vertragsabschluß durch den Eintritt von unvorgesehenen, ungewöhnlichen Umständen gehindert, insbesondere Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten u. a., so verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch diese Umstände die Lieferung unmöglich, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegenüber uns sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

7.      Zahlung

7.1       Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge.

7.2       Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben berechnet.

7.3       Zahlungseingänge des Kunden werden immer auf die älteste noch offene Forderung verbucht. Eine entgegengesetzte Bestimmung des Kunden ist unwirksam.

7.4       Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

7.5       Für Schecks und Überweisungen gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem wir über den Betrag verfügen können, Wechsel, Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont-, Einzugs- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

7.6       Gerät ein Kunde in Vermögensverfall, wird insbesondere das Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, laufende Verträge fristlos zu kündigen und Vorkasse für weitere Warenlieferungen zu verlangen.

 

8.      Eigentumsvorbehalt

8.1       Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum.

8.2       Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Liefergegenstände entstehenden Erzeugnisse, wobei  wir als Hersteller gelten.

8.3       Werden die in unserem Eigentum stehenden Waren beim Kunden beschädigt oder zerstört, so ist er verpflichtet, ihm evtl. gegen Dritte oder Versicherungen zustehende Ansprüche auf Schadenersatz in Höhe der noch offenen Forderung aus der Lieferung an uns abzutreten. Dies gilt auch bezüglich Herausgabeansprüchen gegenüber Dritten, an welche die Ware weitergegeben wurde.

8.4       Über Zugriffe Dritter, insbesondere auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die uns gehörende Ware und unsere Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

8.5       Die Rücknahme der Waren bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

 

9.      Mängelanzeige

9.1       Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware unverzüglich nach Empfang auf Vollständigkeit zu prüfen und nicht verborgene Mängel unverzüglich zu rügen.

 

9.2       Ist der Liefergegenstand nicht frei von Sachmängeln oder haben wir für bestimmte Beschaffenheitsmerkmale eine Garantie übernommen, so haben wir nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl kann der Kunde mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

9.3       Mängel nur eines Teiles der Warenlieferung geben dem Kunden nicht das Recht, die ganze Lieferung zu beanstanden. Die Gewährleistungsansprüche können nur für den mangelhaften Teil der Ware geltend gemacht werden.

9.4       Nach erfolgter Mängelrüge hat uns der Kunde die Möglichkeit der Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben. Rücksendung der Ware ist nur nach vorheriger Vereinbarung gestattet.

9.5       Eine Gewährleistungspflicht entfällt wenn der Schaden durch unsachgemäße Wartung, Lagerung und Verarbeitung der Ware verursacht wurde sowie bei Mehrfachgebrauch und  wenn die fehlerhaften Teile nicht mehr als 5 % des Auftragsvolumens ausmachen.

9.6       Das Recht auf Forderung von Schadenersatz wegen Mangelhaftigkeit der Ware ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Mangel der Ware vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

Soweit vorstehend nicht anderes schriftlich geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit der Verkäufer eine Kardinalpflicht bzw. eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem Falle ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den vertragstypischen vorsehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

9.7       Sämtliche von uns gelieferten Waren sind für den einmaligen Gebrauch hergestellt. Für etwaige aus dem mehrfachen Gebrauch resultierenden Schäden wird eine Haftung ausgeschlossen.

9.8       Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten sind gegenüber uns und unseren Mitarbeitern ausgeschlossen, es sei denn die Verstöße wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen.

            Für die Prüfung des Urheberrechts der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen ist dieser allein verantwortlich. Werden wir aufgrund der Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Vorlagen von dritten wegen der Verletzung von Urheberrechten in Anspruch genommen, so hat der Kunde für alle hieraus resultierenden Kosten und Schäden Ersatz zu leisten.

            Entstehen bei uns durch die Entwicklung oder die Durchführung eines Auftrags Urheberrechte bzw. gewerbliche Schutzrechte, so werden diese durch den Verkauf der Ware nicht mit übertragen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde einen Teil der Kosten für die Entwicklung mit trägt. Wir sind insbesondere berechtigt, diese Urheberrechte bzw. gewerblichen Schutzrechte auch für die Durchführung von Aufträgen Dritter zu verwerten.

9.9       Wir sind berechtigt, unseren Firmennamen oder Logo auf unseren Waren anzubringen, soweit dadurch nicht gegen Vorschriften verstoßen wird oder der Gebrauch beeinträchtigt ist.

 

10.    Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1     Erfüllungsort für die Lieferungen und Zahlungen ist unser Sitz.

10.2     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem  Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, das für den Wohnsitz des Käufers zuständige Gericht anzurufen.

 

11.    Teilnichtigkeit

            Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bedingungen nicht berührt.